ENERGIEWENDE & NETZE•Bundesnetzagentur Az. 618-25-02 (Beschluss 01.10.2026)

MiSpeL-Simulator für Heimspeicher

Berechnen und visualisieren Sie die neue BNetzA-Pauschaloption für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp: Nutzen Sie legalen Mischbetrieb mit dynamischen Stromtarifen, ohne Ihre EEG-Einspeisevergütung zu gefährden.

Rechtlicher Rahmen & Übergangsstatus (Stand: Oktober 2026)

Die MiSpeL-Festlegung (Az. 618-25-02) ist am 01.10.2026 beschlossen worden. Für die praktische Umsetzung gelten zwei wesentliche Fristen:

  • Bis 30.09.2027: Die Pauschaloption ist in der Übergangszeit mit dem Einverständnis des jeweiligen Netz- und Messstellenbetreibers anwendbar (Tenorziffer 9 a).
  • EU-Beihilfegenehmigung: Die Pauschal-Regelung nach § 19 Abs. 3c EEG wird formell ab dem Monat nach der EU-Genehmigung voll wirksam (Tenorziffer 9 b).
Hinweis: Dieser Simulator dient der unverbindlichen Orientierung. Verbindlich ist stets die Abrechnung Ihres Netzbetreibers.
Erklärt für Solaranlagen- & Speicherbesitzer

Was bedeutet MiSpeL und was ändert sich für Sie?

MiSpeL steht für Marktintegration von Speichern und Ladepunkten. Es handelt sich um eine wegweisende Festlegung der Bundesnetzagentur (Az. 618-25-02) vom 01.10.2026.

Das Wichtigste in Kürze:Sie dürfen Ihren Heimspeicher nun legal mit günstigem Netzstrom laden – ohne Ihre EEG-Einspeisevergütung zu verlieren!
Bisheriges Dilemma

Das starre „Ausschließlichkeitsprinzip“

Bisher galt: Ein Heimspeicher durfte nur mit eigenem Sonnenstrom beladen werden. Wer im trüben Winter günstigen Windstrom aus dem Netz nachladen wollte (z. B. nachts für 15–20 ct/kWh mit dynamischen Tarifen von Tibber oder Rabot Charge), verlor die gesetzliche EEG-Einspeisevergütung für den ins Netz gespeisten Solarstrom.

Folge bisher: Speicher standen im Winter wochenlang ungenutzt leer.
Neu seit 01.10.2026

Mischbetrieb & unbürokratische Pauschale

Die Bundesnetzagentur erlaubt nun offiziell den Mischbetrieb (Netzstrom + Solarstrom im selben Speicher). Für private Anlagen bis 30 kWp reicht eine einfache Pauschalabrechnung: Bis zu 500 kWh pro kWp Leistung gelten gesetzlich geschützt als förderfähiger Solarstrom – ohne zusätzliche teure Spezialzähler!

Keine Zählerkaskade nötig: Funktioniert mit normalen Zweirichtungszählern.
Ihr finanzieller Vorteil

Doppelt sparen: Tarif-Arbitrage & Umlagen

Sie können günstigen Nachtstrom im Akku puffern und tagsüber teuren Strombezug vermeiden. Speisen Sie Strom ins Netz zurück, wird er mit Ihrem Netzbezug saldiert: Sie sparen dadurch nach § 118 Abs. 6 EnWG Netzentgelte und gesetzliche Umlagen!

Zusätzlicher Ertrag: Bis zu mehrere hundert Euro jährlicher Mehrwert.
Interaktives Energiefluss-Diagramm

Wie fließt die Energie mit MiSpeL?

Dynamische Darstellung: Vom Dach und Stromnetz über den Mischspeicher bis zur amtlichen BNetzA-Aufteilung.

1. Energiequellen
Solar
Photovoltaik-Dach
10 kWp
Erzeugung ca. ~9.800 kWh/a
Dynamisch
Günstiger Netzstrom
2.500 kWh/a
Winter- & Nachtstrom bei Tiefpreisen
2. Zentrale & Mischbetrieb
Heimspeicher & EMS
Neu: Offiziell legaler Mischbetrieb
10 kWh
Speicherinhalt im Mischbetrieb:PV + Netz
Solar
Netz
☀️ Tagsüber Sonnenstrom⚡ Nachts günstiger Netzstrom
Haus & E-Auto
Eigenverbrauch
Prioritär bedient
Überschuss wird ins Netz zurückgespeist und nach BNetzA-Pauschaloption aufgeteilt ↓
3. BNetzA-Aufteilung der Einspeisung (Anlage 2)
[G] Förderfähige Einspeisung
83 %
5.000 kWh
~450 € EEG-Erlös
Volle garantierte Einspeisevergütung (8,1 ct/kWh bis 500 kWh/kWp).
[I] Indifferenzbereich (Puffer)
8 %
500 kWh
Toleranzpuffer
Gesetzlicher Sicherheitspuffer der BNetzA für Messungenauigkeiten & Schwankungen.
[N] Saldierte Netzeinspeisung
9 %
500 kWh
+38 € Ersparnis
Befreiung von Netzentgelten & EnFG-Umlagen (§ 118 Abs. 6 EnWG) durch Verrechnung mit Netzbezug.
Verändern Sie die Schieberegler unten, um den Energiefluss für Ihre genaue Anlagengröße anzupassen.
Wirtschaftliche Differenz: -48 € (reine EEG-Vergütung rentabler)
1-Klick-Vorlagen für typische Anlagengrößen:

Ihre Anlagendaten anpassen

Berechnung & Energiefluss aktualisieren sich live
kWp
1 kWpBNetzA-Pauschal-Obergrenze: 30 kWp30 kWp
kWh
0 kWhTypisch EFH: 5–15 kWh40 kWh
kWh
0 kWhÜberschusseinspeisung ins öffentliche Netz25.000 kWh
kWh
0 kWhGesamter Strombezug aus dem Netz15.000 kWh
Berechtigt für Pauschaloption P1: Ihre Anlage erfüllt die Bedingungen nach Anlage 2 der BNetzA (bis 30 kWp ohne zweites Zählwerk).
Status Quo (Reine EEG-Vergütung)
486 €/ Jahr
Vergütung bei bisheriger fixer EEG-Einspeisung ohne Nutzung von Netzstrom-Privilegien.
MiSpeL GesamtnutzenPauschal P1
488 €/ Jahr
Inkl. 38 € Netzentgelt- & Umlagensparnis nach § 118 Abs. 6 EnWG.
Wirtschaftliche Differenz
Mindererlös
-48 €/ Jahr Differenz
Reine EEG-Vergütung ist hier lukrativer: Da die Netzeinspeisung (6.000 kWh) die 500 kWh/kWp-Fördergrenze stark übersteigt, wird der Überschuss nur zum Börsenmarktwert vergütet, während der Netzbezug zu gering ist, um dies durch Saldierungsersparnis aufzuwiegen.

Aufteilung der Netzeinspeisung nach BNetzA-Festlegung (6.000 kWh)

Gesetzliche Zonenaufteilung gem. Anlage 2 (P1 bis P15)

[G] Förderfähig: 5.000 kWhGarantierte EEG-Einspeisevergütung bis 500 kWh/kWp.
[I] Indifferent: 500 kWhAmtliche Pufferzone für Messtoleranzen und Schwankungen.
[N] Saldierungsfähig: 500 kWhSpart Netzentgelte und gesetzliche Umlagen nach § 118 EnWG.
Interaktiver Rechenweg nach BNetzA-Vorgabe

Wie berechnet sich Ihr Ergebnis? (Schritt-für-Schritt)

Klicken Sie durch die 4 amtlichen Berechnungsstufen der Bundesnetzagentur, um zu sehen, wie jede Zahl aus Ihren Anlagendaten entsteht.

Stufe 1: BNetzA-Pauschalgrenze der EEG-Förderung (Formel P1)

Topf [G]
Formel & Live-Werte
10 kWp×500 kWh/kWp=5.000 kWh Fördergrenze
Was bedeutet das für Ihre Einspeisung?

Sie speisen jährlich 6.000 kWh ins öffentliche Netz ein. Die Bundesnetzagentur garantiert: Bis zu 5.000 kWh gelten zu 100 % als förderfähiger Solarstrom mit voller EEG-Vergütung (8,1 ct/kWh = 405 € Erlös).

Ihre Einspeisung übersteigt die Grenze um 1.000 kWh. Dieser Überschuss geht nicht verloren, sondern wird in Stufe 2 (Puffer) und Stufe 3 (Saldierung) geprüft!
Stufe 1 von 4
Häufige Fragen & Antworten

FAQ zur BNetzA-Festlegung MiSpeL für Heimspeicher

Die wichtigsten Antworten für Solaranlagenbetreiber, Speicherbesitzer und E-Mobilisten auf einen Blick.

MiSpeL steht für „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“. Es handelt sich um ein offizielles Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur (Az. 618-25-02, Beschluss vom 01.10.2026), das die energiewirtschaftlichen und messrechtlichen Rahmenbedingungen für den Mischbetrieb von Heimspeichern und bidirektionalen Ladeeinrichtungen (V2G) bundesweit einheitlich regelt.